Weinsberg CaraCore 650 MF

  • Bühl
  • 6 Schlafplätze
  • 4 Sitzplätze
Mietpreis:

ab 903,00 €/Woche

Buchung

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Herr Vogel
+4916097444968
Werkstraße 2
     77815 Bühl
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Vermietfahrzeuge

Beschreibung und Details

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Alle Fahrzeugdaten im Überblick:

Kategorie:Vollintegriert
Hersteller:Weinsberg
Modell:CaraCore 650 MF
Gesamtlänge:6,99 m
Breite:2,32 m
Höhe:2,79 m
techn. zul. Gesamtmasse:3.500 kg
Erstzulassung:04.06.2020
Leistung:118 kW
Krafstoff:Diesel
Getriebe:Handschaltung
Umweltplakette:grün (4)
Farbe:Weiß

Bemerkungen

Dieses Reisemobil bietet Ihnen viel Platz und vollen Komfort!


Sonderausstattung:

Motor Multijet 160 E6dT
Einstiegsstufe elektrisch
Kraftstofftank 90 Liter
Pilotensitze Grammer Luxury"
Markise 455 cm x 250
L - Sitzgruppe
Sitz - / Schlafplätze 4

Fiat-Paket mit: Klimaanlage Fahrerhaus Fiat, manuell, Außenspiegel elektrisch verstell- und beheizbar, Airbag Beifahrer Tempomat ? Cruise Control Fahrerhaussitze drehbar, Höhenverstellung Beifahrersitz,Lenkrad mit Bedienelementen für Radio

Smart-Paket mit: Insektenschutztür Midi Heki 700 x 500 mm, Radiovorbereitung Abwassertank isoliert und beheizt, CP-Plus Bedienteil, Truma iNet-System, Steckdose Garage, Klarglasdachhaube über Hubbett, Textile Verschattung für Front- und Seitenscheiben von rechts und links ausziehbar, Fahrerhaustür, Wasserfiltersystem "BWT - Best-Camp mini"

Media Paket mit: Radio DAB+, All-in-One Navigationssystem mit Campingsoftware, ohne CD-/DVD-Laufwerk, Rückfahrkamera

Unser Fahrzeug bietet folgende Ausstattung:

Fahrzeugausstattung Heckgarage
Markise
Navigationssystem
Partikelfilter
Servolenkung
Zentralverriegelung
Tuner/Radio/TV Audio System
Bluetooth
CD-Player
iPhone / iPod Anschluss
MP3 Anschluss
Radio
USB-Anschluss
Klimatisierung Dachluke
Elektrische Heizung
Gasheizung
Klimaanlage
Klimaanlage Fahrerhaus
Klimaanlage mobil
Tempomat Tempomat
Sicherheit ABS
ESP
Einparkhilfe Rückfahrkamera
Sitz- und Schlafgelegenheiten Getrennter Schlafbereich
Küche Gefrierfach
Geschirrset
Herd
Kühlschrank
Spüle
Bad Dusche
Waschbecken
Sonstige Campingset
Fahrradträger
Generator
Warmwasser
Wintertauglich

Verbindliche Zusatzleistungen

Übergabepauschale: 1x Gasflasche, 1x Toilettenchemie, 1x Frischwasser befüllen (nach Wunsch), 1x detaillierte Einweisung, 1x Geschirr für 4 Pers.129,00 EUR pro Person/Buchung
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Preise

Periode    je Tag  
27.02.24 - 16.04.24 Vorsaison    129,00 EUR  
16.04.24 - 27.07.24 Zwischensaison    147,00 EUR  
27.07.24 - 10.09.24 Hochsaison    165,00 EUR  
10.09.24 - 06.11.24 Zwischensaison    147,00 EUR  
Periode
   je Tag  
27.02.24 - 16.04.24 Vorsaison
   129,00 EUR  
16.04.24 - 27.07.24 Zwischensaison
   147,00 EUR  
27.07.24 - 10.09.24 Hochsaison
   165,00 EUR  
10.09.24 - 06.11.24 Zwischensaison
   147,00 EUR  

Allgemeine Mietbedingungen
I. Übergabe /Rücknahme



Der Mieter übernimmt vom Vermieter das Fahrzeug zum Vereinbarten Termin in ordnungsgemäßem Zustand. Vor Antritt der Reisemobilfahrt ist unbedingt erforderlich, dass der Mieter durch Vermieter eine Einweisung in sein Mietfahrzeug sowie ein Übergabeprotokoll erhält. Mängel sind vom Vermieter bei Übergabe dem Mieter zu nennen. Später erkannte Mängel gehen zu Lasten des Mieters.



Die Fahrzeuge werden dem Mieter in einem von innen und außen gereinigten Zustand sowie mit leeren Abwassertanks und gereinigtem nach Wunsch aufgefüllten Frischwassertank übergeben. Für den Frischwassertank kann keine Gewähr als Trinkwasser übernommen werden. Der Mieter ist verpflichtet vor Rückgabe des Fahrzeuges die Frisch-, Abwassertanks und Toiletten zu entleeren und zu reinigen. Das Fahrzeug wird von innen sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Bei unterlassener Abwassertank- und Toilettenreinigung und/oder -Entleerung werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von 100,EUR berechnet.


Treibstoff- und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Das Reisemobil wird voll betankt übergeben und muss voll betankt zurückgebracht werden, andernfalls sind die Kosten für das Betanken (1,50 EUR/Liter Diesel) und eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 EUR zu entrichten.



II. Anzahlung / Kaution



Der Mieter ist zur Vorleistung des Mietpreises verpflichtet. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises und der Servicepauschale auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Der restliche Mietpreis muss spätestens bei Abholung bezahlt werden.



Die Kaution von 1000,-? für Reisemobile und 600,-? für Wohnwagen ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen.



Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne Bezahlung des Mietpreises oder Hinterlegung der Kaution ist nicht möglich. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und erfolgter Mietvertrag Endabrechnung durch den Vermieter erstattet. Alle anfallenden Extras wie z.B. Tankkosten, Innenreinigung, WC-Entleerung etc. werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.



III. Versicherung



Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko-Versichert mit 600,00 bis 1000,00 ? Selbstbeteiligung pro Schadensfall.Versicherungssumme 100 Mio. EUR, bei Personenschäden auf 12 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt.





Im Schadensfall hat der MIETER die jeweilige Selbstbeteiligung zu übernehmen.



Bei einem Unfall ist der zuständige Polizeiposten zu informieren. Ein Schadensfall ist dem Vermieter unverzüglich, zunächst telefonisch dann schriftlich per Schadensmeldung mitzuteilen.



III.I Mindestalter

Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 23 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B seit mindestens drei Jahren wird vorausgesetzt.





IV. Ersatzfahrzeuge



Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht den Mietpreis in voller Höhe zurück zu erstatten.



V. Stornogebühren



Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:



? bis 50 Tage vor Mietantritt 10 %

? bis 15 Tage vor Mietantritt 50 %

? Weniger als 15 Tage vor Mietantritt 80 %



VI. Auslandsfahrten


Auslandsfahrten innerhalb Westeuropas sind möglich. Osteuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.



VII. Reparatur / Ersatzfahrzeug


Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,- EUR selbst, Reparaturen mit einem Preis über 150,- EUR nur mit Zustimmung vom Vermieter in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter ( Reifenschäden) gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet.




VIII. Haftung des Mieters



Der Mieter ist während der gesamten Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Er haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere haftet der Mieter ohne Begrenzung für alle durch Ladegut oder unsachgemäße Behandlung, wie z.B. schlechtes Verstauen oder durch ungenügenden Verschluß entstehende Schäden. Soweit der Schaden durch eine Versicherung nach ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei eine Eigenhaftung in Höhe der in Ziffer III ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Schäden, die nicht von der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z.B. Mietausfallschaden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen etc., sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in der Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis, wobei dem Mieter der Nachweis möglich ist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt, insbesondere wenn Schäden aufgrund Drogen- oder Alkohol bedingter Fahruntüchtigkeit verursacht werden, der Mieter/Fahrer Unfallflucht begeht oder der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterläßt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen. Für die Bearbeitung von Mautgebühren und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzung des Fahrzeuges, wird vom Vermieter eine Gebühr in Höhe von 10,- EUR pro Vorgang erhoben.



IX. Haftung des Vermieters


IX.I Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises in einem groben Mißverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.



IX.II Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. IX.I. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.



IX.III Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.



X. Verlust von Bestandteilen der Mietsache



Den durch Verlust von Fahrzeugzubehör entstandenen Schaden hat der Mieter zu zahlen.



XI. Sonstiges



Die Mitnahme von Haustieren sowie das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erstattet.



XII. Gerichtsstand



Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ist Bühl (Baden).



XIII. Abhol- und Rückgabezeiten



Abholzeit ist am Tag der Anmietung ab 15:00 Uhr.

Rückgabe ist am letzten gebuchten Tag bis spätestens 12:00 Uhr.

Verspätet sich der Mieter, so verpflichtet er sich alle dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen.

Version 2.0